Als Social Media Expertin werde ich im September kunsthandwerklichen Unternehmen dabei helfen, mehr Kunden via Facebook & Instagram anzusprechen
Im ersten Teil werde ich Tipps zu Facebook Marketing als Online Vortrag mit rechtlichen Hinweisen für die Zuhörer geben. In der darauf folgenden Woche gebe ich Tipps zu Instagram Marketing und den rechtlichen Stolpersteinen, die es zu beachten gibt.
Wer tiefer in diese Thema einsteigen möchte, dem empfehle ich das Buch: „Online Marketing für Unternehmen!“ zu lesen.
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, herzlich willkommen zu unserem heutigen Facebook Marketing Vortrag! In der heutigen Zeit ist eine professionelle Unternehmensseite auf Social-Media-Plattformen wie Facebook ein unverzichtbares Werkzeug, um das Vertrauen der Nutzer und potenzieller Kunden zu gewinnen. Allerdings ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte im Blick zu behalten, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Als Inhaber einer Facebook Unternehmensseite müssen Sie einige wichtige rechtliche Bestimmungen beachten. Dazu gehören:
a. Namens- und Urheberrechte: Achten Sie darauf, dass Sie keine fremden Namens- und Urheberrechte verletzen, wenn Sie Inhalte auf Ihrer Seite teilen.
b. Impressum: Stellen Sie sicher, dass Sie ein Impressum auf Ihrer Facebook Unternehmensseite veröffentlichen. Dieses sollte leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
c. Datenschutzerklärung: Veröffentlichen Sie eine eigene Datenschutzerklärung, in der Sie transparent darlegen, welche Daten Sie von den Nutzern erheben und wie Sie diese verarbeiten.
d. Like- und Share-Buttons: Setzen Sie Like- und Share-Buttons auf Ihrer Website oder Ihrer Unternehmensseite auf Facebook nur, wenn Sie eine Einwilligung einholen oder ein Safe Sharing Tool verwenden, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Eine Facebook Unternehmensseite bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, um Ihr Kunsthandwerk-Unternehmen online zu präsentieren und Kunden zu erreichen. Sie können Informationen zu Ihrem Unternehmen, wie Adresse, Kontakt und Öffnungszeiten, bereitstellen und Neuigkeiten direkt an Ihre Kunden weitergeben.
Durch Social-Media-Marketing können Sie die Präsenz Ihres Unternehmens erhöhen, Ihren Blog promoten oder für Ihren Online-Shop werben.
a. Produktfotos und -videos: Teilen Sie ansprechende Fotos und Videos Ihrer kunsthandwerklichen Produkte auf Ihrer Facebook Unternehmensseite, um das Interesse potenzieller Kunden zu wecken.
b. Kundengeschichten: Lassen Sie zufriedene Kunden über ihre Erfahrungen mit Ihren Produkten berichten. Authentische Kundengeschichten können das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärken.
c. Gewinnspiele und Aktionen: Veranstalten Sie kreative Gewinnspiele oder Aktionen, um die Interaktion auf Ihrer Seite zu fördern und neue Kunden anzuziehen.
d. Live-Videos: Nutzen Sie die Live-Funktion, um Ihre Zuschauer hinter die Kulissen Ihres Kunsthandwerks zu führen oder Produktvorstellungen zu machen.
Abschließend möchte ich betonen, dass Sie als Betreiber einer Facebook Unternehmensseite gemeinsam mit Facebook für Datenverarbeitungen verantwortlich sind. Daher sollten Sie die rechtlichen Hinweise genau beachten, um mögliche Verstöße und Haftung zu vermeiden.
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